I. Corporate Compliance Policy als Handlungsgrundlage
Bayer will im Wettbewerb durch Innovation, Qualität, Zuverlässigkeit und Fairness erfolgreich sein.
Dabei müssen unternehmensspezifische und gesetzliche Regeln eingehalten werden. Die Corporate
Compliance Policy dient hierfür als Grundlage. Sie stellt Schwerpunkte heraus, die in der Praxis
besondere Bedeutung haben.
II. Prinzipien
Bayer respektiert das geltende Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeitern und
Geschäftspartnern. Diese Policy nennt Schwerpunkte von besonderer Praxisrelevanz.
Fairness im Wettbewerb Bayer bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur
strikten Einhaltung des Kartellrechts.
Integrität im Geschäftsverkehr Korruption wird nicht geduldet.
Prinzip der Nachhaltigkeit Bayer ist sich seiner Verantwortung für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und
Sicherheit der Menschen bewusst.
Einhaltung des Außenhandelsrechts Alle nationalen und internationalen Außenhandelsbestimmungen sind zu befolgen.
Wahrung der Chancengleichheit im Wertpapierhandel Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, unternehmensinterne Informationen, die börsenkursrelevant
sein können, vertraulich zu behandeln.
Ordnungsgemäße Aktenführung und Finanzberichterstattung Im Rahmen eines internen Kontrollsystems sind Geschäftsprozesse angemessen zu dokumentieren.
Durch Kontrollen muss die vollständige und korrekte Erfassung der rechnungslegungsrelevanten
Informationen sichergestellt werden.
Faire und respektvolle Arbeitsbedingungen Von jedem Mitarbeiter wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang
mit Kollegen und Dritten erwartet. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht
geduldet.
Schutz unseres Wissensvorsprungs und Respektieren der Schutzrechte Dritter Betriebsgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gar öffentlich gemacht werden.
Ebenso sind die Schutzrechte Dritter zu respektieren.
Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen Alle Mitarbeiter müssen stets ihre privaten Interessen und die des Unternehmens trennen. Auch
bei Personalentscheidungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen nur sachliche
Kriterien.
Kooperativer Umgang mit Behörden Bayer ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein kooperatives Verhältnis zu pflegen.
Informationen sollen vollständig, offen, richtig, rechtzeitig und verständlich zur Verfügung
gestellt werden.
III. Umsetzung
Das Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern die Nutzung der erforderlichen Informationsquellen
sowie Beratung an, um Gesetzes- und Regelverstöße zu vermeiden.
Jeder Vorgesetzte muss seinen Bereich so organisieren, dass die Einhaltung der Regeln der
Corporate Compliance Policy, der unternehmensinternen Regeln sowie der gesetzlichen Vorschriften
gewährleistet ist.
Die Holding sowie die Teilkonzerne, Servicegesellschaften und Landesorganisationen ernennen
Compliance Officer. Sie sind unter anderem verantwortlich für Beratung, Schulungen und die
Untersuchung von Compliance-Vorfällen.
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, Verletzungen der Corporate Compliance Policy unverzüglich
mitzuteilen.
Die Konzernrevision wird in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Corporate Compliance
Policy überprüfen.